Der Unfallverursacher muss dem Geschädigten grundsätzlich auch die Kosten eines Sachverständigengutachtens zur Schadenhöhe zahlen. Dabei ist unerheblich, ob die Rechnung des Sachverständigen nach Meinung der Kfz-Haftpflichtversicherung zu hoch sei. Nur wenn die Gutachterkosten in einem völlig unangemessenen Verhältnis zur Schadenhöhe stehen, kann die Versicherung Zahlungen verweigern. Im konkreten Fall waren sich Geschädigter und Versicherung einig, … Urteil des LG Coburg zur grundsätzlichen Erstattungspflicht der Kosten eines Sachverständigengutachtens weiterlesen
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